Der Fischerhof Glinzner pflegt seit 3 Generationen den Fangsport und steht Profis wie auch Anfängern mit Tipps und Tricks zur Verfügung. Genießen Sie Ihren Fischer-Urlaub am Afritzer See in Kärnten. Welche Technik Sie auch immer anwenden, bei uns beißen vorwiegend Hechte, Zander und Karpfen.
Der Fischbestand des Afritzer Sees und des nur 1 km entfernten Brennsees ist sehr hoch. Dafür verantwortlich ist einerseits ein natürliches Eigenaufkommen, andererseits professionelle Besatzmaßnahmen. Bei uns kommen Hobbyangler genauso auf ihre Rechnung wie Raub- und Friedfischspezialisten.
News:
Die Karpfenschonzeit wurde für den Brenn-Afritzer See aufgehoben.
Das Mindestmaß für den Hecht wurde auf 70 cm erhöht, das Mindestmaß für den Zander auf 55 cm erhöht
und das Fangmaß für die Reinanken auf 35 cm gesenkt.
Auch das Echolot ist erlaubt.
Wir freuen uns auf eine gute Fischsaison 2022! geöffnet Montag bis Freitag vo 14:00 bis 18:00 und Samstag von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Petri Heil!
Angelschop Afritz:
https://nymphattack.at/angelshop-afritz/
Zitat:
Der Wurm, der an der Angel hängt, muss nicht dem Angler schmecken, sondern dem Fisch!
Tageskarte | € 27,00 |
2- Tageskarte | € 41,00 |
Wochenkarte | € 62,00 |
2-Wochenkarte | € 74,00 |
3-Wochenkarte | € 86,00 |
4- Wochenkarte | € 98,00 |
Jahreskarte | € 280,00 |
Tageskarte | € 14,00 |
2- Tageskarte | € 22,00 |
Wochenkarte | € 32,00 |
2-Wochenkarte | € 38,00 |
3-Wochenkarte | € 43,00 |
4- Wochenkarte | € 49,00 |
Ferienkarte Jugenjahreskarte |
90,00 € 130,00 |
Die behördliche Fischerkarte ist neben der Lizenz zu lösen. Sie kostet bis zu einer Woche € 7,00 und bis 4 Wochen € 15,00.
Kärnten Fischzucht Feld am See GmbH 04246-2345
Fischart | Schonzeit | Min. Maß |
Hecht | 01.01. - 30.04. | 70 cm |
Wels, Waller | 15.05. - 15.07. | 70 cm |
Zander | 01.01. - 31.05. | 55 cm |
Reinanken | 01.11. - 28.02. | 35 cm |
Seeforellen | 01.10. - 28.02. | 60 cm |
Seesaibling | 01.10. - 28.02. | 35 cm |
Bachforellen | 16.09. - 15.04. | 60 cm |
Regenbogenforellen | 01.01. - 15.04. | 30 cm |
Aale | - | - |
Weißfische | - | - |
Brachsen | 16.05. - 30.06. | 30 cm |
Barsch | - | - |
Aitel, Döbel | - | - |
Karpfen | aufgehoben | 30 cm |
Schleien | 01.06. - 30.06. | 25 cm |
1. Es darf nur in den beiden Seen, nicht aber in den Zu- und Abflüssen gefischt werden. Standortplätze im Bereich des Schilfes sind ausnahmslos nicht gestattet. Fischerstandplätze und Bootsanlegestellen auf Privatgrundstücken sind nur nach Rücksprachemit dem Besitzer zu benützen. Persönliche Fischerstandplätze gibt es nicht! Der Angelplatz ist sauber zu halten und zu hinterlassen! Werfen Sie keinen Unrat (Zigarettenstummel, Dosen...) weg!
2. Kinder von 10-14 Jahren dürfen den Fischfangnur unter Aufsicht eines Er wachsenen ausüben. Die Verantwortung über die Einhatlungder Fischerei ordnung und der gesetzl. Bestimmungen tragen die Eltern oder Erziehungs berechtigten. Auch das Kärntner Jugendschutzgesetzist einzuhalten. (www familienrecht.at).
3. Das Fischen ist vom 1. 3. bis 15. 12. des Jahres gestattet. Befindet sich eine Eisdeckeam See, ist das Fischen verboten.
4. Bis zum 30. April darf nur mit Wurm, Käse oder anderen Ködern, nicht aber mit Spinnködern bzw. totem Köderfisch gefischt werden.
5. Das Fischenmit lebenden Wirbeltieren sowie das Mitbringen von Köder fischen ist verboten. Pro Hegenen-System darf mit max. 5 Nymphen gefischt werden. Das Mitführen eines Echolotes und anderen Fisch findern während der Ausübung des Fischfanges ist verboten.
6. Es darf nur mit 2 Stangen (Ruten) oder 2 Blinkerschnürenbeim Schleppen gefischt werden. Jugendfischer dürfen nur mit einer Stange fische.n
7. Das „Klopfen" mit dem Wallerholz ist von 22 bis 6 Uhr verboten. Aus Rücksicht auf Anrainer ist übertriebenes Klopfen zu unterlassen.
8. Schleppangelr und Fischer mit ausgelegten Schnüren haben aufeinander Rücksicht zu nehmen! Beim Schleppfischenist darauf zu achten, dass keine anderen Personen (Schwimmer, Angler, ..) in Ihrer Tätigkeit behindert werden.
9. Das Anfüttern ist verboten.
10. Fischereigeräte dürfen nicht ohne persönliche Aufsicht fängisch aufgestellt sein. eim Verlassen der Fischereigeräte sind ausgelegte Schnüre einzuziehen, eine Uberwachung mittels Funk etc. ist nicht zulässig. Fischereigertäe, die ohne Aufsicht ausgelegt sind, werden von den Aufsichtsorganen eingezogen.
11. Legschnüre, Reusen, das Fangen von Krebsen oder Schleppen mit Elektro oder Segelboot ist nicht erlaubt.
12. In weidgerechten Fischbehältern dürfen max. 1O Fische nicht länger als 12 Stunden gehältert werden. Das Hältern von Reinanken, Wels, Hecht, Zander und Seeforellen ist verboten. Kapitale Raubfische (Hecht, Wels, Zander) können kurzfristig (2-3 Tage) in artgerechten Aquarien zur Ansicht gehältert werden, sie sind jedoch vorher in die Fangliste einzutragen.
13. Pro Tag darf 1 Raubfisch (Hecht, Wels, Zander, Seeforelle) und 3 Reinanken gefangen werden. Pro Lizenz dürfen 3 Raubfische und 12 Reinanken gefangen werden. Jugendfischer dürfen pro Lizenz 2 Raubfische und 8 Reinanken fangen.
14. Fische, die gefangen wurden, dürfen nicht verkauft werden.
15. Fische, die entnommen werden, müssen unverzüglich an Ort und Stelle vor dem Weiterfischen in die Fangliste eingetragen werden, bei Nichteinhaltung wird die Lizenz entzogen.
16. Unter dem Mindestmaß gefangene Fische nach Befeuchten der Hände vorsichtig von der Angel lösen und schonend ins Wasser zurücksetzen. Werden untermaßige Fische beim Fang derartig verletzt, dass ein Welterleben nicht erwartet werden kann, sind diese tierschutzgerecht zu töten und mit Vermerk in die Fangliste einzutragen.
17. Tote und offensichtlich kranke Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden.
18. Den Aufforderungen der Aufsichtsorgane ist Folge zu leisten, auch gefangene Fische sind diesen auf Verlangen vorzuzeige.n
19. Weiters gelten die Bestimmungen der Kärntner Fischereiweidgerechtheits verordnung und des Kärntner Fischereigesetzes. Die Bestimmungen betreffend den Erhalt eines standortgerechten und artenreichen Fischbestandes nach § 20 KFG werden vom Fischereiaufsichtsorgan kontrolliert.
Wir vom Fischerhof Glinzner, stellen Ihnen gerne auch folgendes Angler-Equipment zur Verfügung:
Die fangfrischen Fische werden auf Wunsch gerne in unserem Restaurant zubereitet!
Holen Sie sich bereits heute Ihr individuelles Angebot für Ihren nächsten Fischerurlaub am Afritzer See unter: info@glinzner.at oder unter +43 (0) 4247 – 21 33